Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fishing - Event - Agentur Staron
Inhaber
1. Vertragspartner
Nachstehende AGB‘s gelten für die Vertragsverhältnisse und Rechtsbestimmungen zwischen der Fishing-Event-Agentur Staron( in den nachfolgenden Schriftsätzen als F-E-AS genannt) und dem Vertragspartner (Kunde).
2. Vertrag
Die Anmeldung zu einer Angelreise kann schriftlich, telefonisch oder per e-Mail erfolgen. Mit dieser Anmeldung bietet der Kunde der F-E-AS den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Ein rechtskräftiger Vertrag entsteht erst durch eine schriftlichen Bestätigung seitens der F-E-AS.
Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der anmeldende Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat. Der Kunde bestätigt, dass er unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Ansprechpartner in allen Vertragsangelegenheiten ist.
Ist der vom Kunden gewünschte Termin bereits ausgebucht, setzt sich die F-E-AS mit dem Kunden in Verbindung.
3. Zahlung
Nach schriftlicher Bestätigung der Buchung und Aushändigung des Sicherungsscheines durch die F-E-AS, wird eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises pro Person innerhalb von 10 Tagen fällig. Die aktuelle Kontoverbindung, sowie die zu leistende Anzahlung kann der Kunde der schriftlichen Reservierungsbestätigung/Rechnung entnehmen. Die Restzahlung ist ohne weitere Aufforderung 4 Wochen vor Reisebeginn zu leisten. Bei nicht rechtzeitig eingehender Zahlung, behält sich die F-E-AS vor vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die unter Punkt 5 genannten Stornogebühren als Entschädigungen zu berechnen.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Angebotes der F-E-AS. Nebenabreden die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die F-E-AS.
5. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Sie können jederzeit von einer gebuchten Reise (Vertrag) zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang einer Rücktrittserklärung (Stornierung) bei der F-E-AS. Bei einer Stornierung zählt der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatum bei der F-E-AS. Treten Sie von dem Vertrag zurück oder treten Sie die gebuchte Veranstaltung nicht an, kann die F-E-AS Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren vom Gesamtpreis pro Person fällig :
6. Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter (F-E-AS)
Der Veranstalter (F-E-AS) hat das Recht, bei nicht erreichen einer vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl, oder wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall oder Tod ) die Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Der Kunde ist in diesem Fall schriftlich oder telefonisch in Kenntnis zu setzten, außerdem erhält er bis dahin geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Die F-E-AS hat das Recht bis 14 Tage vor Beginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese Veranstaltung , nicht abgewendet werden kann. Die F-E-AS kann nach Beginn der Reise den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die F-E-AS gerechtfertigt, behält sie den vollen Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern zukommenden Beträge. Die F-E-AS hat das Recht über die Untauglichkeit des Kunden zu entscheiden (z.B. schlechte körperliche Verfassung, Trunkenheit, Drogen) und Ihn von der Veranstaltung auszuschließen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen. Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder gleichwichtige Situationen, berechtigen beide Vertragspartner zur Kündigung.
7. Haftung / Haftungsausschluss / Gewährleistung
Die F-E-AS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen ortsgebundenen Möglichkeiten oder landestypischen Besonderheiten. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, das die Haftung bei Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt ist, soweit ein Schaden entsteht, der weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die F-E-AS übernimmt keine Haftung bei Körper und Personenschäden. Die Haftung der F-E-AS ist ausgeschlossen, wenn nationale oder internationale gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen seitens des Kunden missachtet werden. In diesen Fällen haftet der Kunde persönlich. Die F-E-AS haftet nicht für Schäden die durch Umstände verursacht worden sind, die außerhalb seines Einflusses liegen (z.B. verschwiegene Krankheiten, schlechte körperliche Verfassung u.s.w.). Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel unverzüglich der F-E-AS mitzuteilen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises ein.
8. Teilunwirksamkeit / salvatorische Klausel
Sollten einer oder mehrere Punkte dieser AGB's gegen geltendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so bleiben alle anderen Punkte des Vertrages unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
9. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes, die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (e-Mailadressen, Namen, Anschriften ) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklicher freiwilliger Basis. Die Nutzung der im Rahmen des Impressum oder vergleichbaren Angaben, veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon und Faxnummern, sowie e-Mailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen, ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
10. Recht und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und Vertragspartner, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist Erfurt .
Inhaber
Kai Staron
An der kleinen Mühle 21
99098 Erfurt/Linderbach
Reisen (Eigenveranstaltungen)
An der kleinen Mühle 21
99098 Erfurt/Linderbach
| Tel. :
|
0361/2189502 |
| Mobil :
|
01520/5363731 |
| E-Mail :
|
info@fishing-staron.de |
1. Vertragspartner
Nachstehende AGB‘s gelten für die Vertragsverhältnisse und Rechtsbestimmungen zwischen der Fishing-Event-Agentur Staron( in den nachfolgenden Schriftsätzen als F-E-AS genannt) und dem Vertragspartner (Kunde).
2. Vertrag
Die Anmeldung zu einer Angelreise kann schriftlich, telefonisch oder per e-Mail erfolgen. Mit dieser Anmeldung bietet der Kunde der F-E-AS den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Ein rechtskräftiger Vertrag entsteht erst durch eine schriftlichen Bestätigung seitens der F-E-AS.
Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der anmeldende Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat. Der Kunde bestätigt, dass er unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Ansprechpartner in allen Vertragsangelegenheiten ist.
Ist der vom Kunden gewünschte Termin bereits ausgebucht, setzt sich die F-E-AS mit dem Kunden in Verbindung.
3. Zahlung
Nach schriftlicher Bestätigung der Buchung und Aushändigung des Sicherungsscheines durch die F-E-AS, wird eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises pro Person innerhalb von 10 Tagen fällig. Die aktuelle Kontoverbindung, sowie die zu leistende Anzahlung kann der Kunde der schriftlichen Reservierungsbestätigung/Rechnung entnehmen. Die Restzahlung ist ohne weitere Aufforderung 4 Wochen vor Reisebeginn zu leisten. Bei nicht rechtzeitig eingehender Zahlung, behält sich die F-E-AS vor vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die unter Punkt 5 genannten Stornogebühren als Entschädigungen zu berechnen.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Angebotes der F-E-AS. Nebenabreden die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die F-E-AS.
5. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
Sie können jederzeit von einer gebuchten Reise (Vertrag) zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang einer Rücktrittserklärung (Stornierung) bei der F-E-AS. Bei einer Stornierung zählt der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatum bei der F-E-AS. Treten Sie von dem Vertrag zurück oder treten Sie die gebuchte Veranstaltung nicht an, kann die F-E-AS Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren vom Gesamtpreis pro Person fällig :
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
- 29 bis 14 Tage vor Reisebeginn 50%
- 13 bis 3 Tage vor Reisebeginn 80%
- ab den 2.Tag und bei Nichterscheinen 100%
6. Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter (F-E-AS)
Der Veranstalter (F-E-AS) hat das Recht, bei nicht erreichen einer vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl, oder wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Unfall oder Tod ) die Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Der Kunde ist in diesem Fall schriftlich oder telefonisch in Kenntnis zu setzten, außerdem erhält er bis dahin geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Die F-E-AS hat das Recht bis 14 Tage vor Beginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese Veranstaltung , nicht abgewendet werden kann. Die F-E-AS kann nach Beginn der Reise den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die F-E-AS gerechtfertigt, behält sie den vollen Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern zukommenden Beträge. Die F-E-AS hat das Recht über die Untauglichkeit des Kunden zu entscheiden (z.B. schlechte körperliche Verfassung, Trunkenheit, Drogen) und Ihn von der Veranstaltung auszuschließen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen. Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder gleichwichtige Situationen, berechtigen beide Vertragspartner zur Kündigung.
7. Haftung / Haftungsausschluss / Gewährleistung
Die F-E-AS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen ortsgebundenen Möglichkeiten oder landestypischen Besonderheiten. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, das die Haftung bei Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt ist, soweit ein Schaden entsteht, der weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die F-E-AS übernimmt keine Haftung bei Körper und Personenschäden. Die Haftung der F-E-AS ist ausgeschlossen, wenn nationale oder internationale gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen seitens des Kunden missachtet werden. In diesen Fällen haftet der Kunde persönlich. Die F-E-AS haftet nicht für Schäden die durch Umstände verursacht worden sind, die außerhalb seines Einflusses liegen (z.B. verschwiegene Krankheiten, schlechte körperliche Verfassung u.s.w.). Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel unverzüglich der F-E-AS mitzuteilen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises ein.
8. Teilunwirksamkeit / salvatorische Klausel
Sollten einer oder mehrere Punkte dieser AGB's gegen geltendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so bleiben alle anderen Punkte des Vertrages unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
9. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes, die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (e-Mailadressen, Namen, Anschriften ) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklicher freiwilliger Basis. Die Nutzung der im Rahmen des Impressum oder vergleichbaren Angaben, veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon und Faxnummern, sowie e-Mailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen, ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
10. Recht und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und Vertragspartner, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist Erfurt .


